Schwangerschaften stellen ganz intensive Lebensphasen der Frau dar.
Einerseits sind sie geprägt von hoffnungsvollen Erwartungen, anderseits
können manchmal aber auch ungeahnte Ängste und Befürchtungen in der
gänzlich neuen Lebenssituation auftreten.
Sehr wichtig ist die
regelmäßige Kontrolle des Wohlbefindens von Mutter und Kind. Die
Schwangerenvorsorge erfolgt nach den Mutterschaftsrichtlinien des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Zu Beginn der
Schwangerschaft erfolgen die Untersuchungen in vierwöchigem Abstand, und
später, je nach Verlauf, in kürzeren Intervallen.
Bei der
Erstuntersuchung wird die Schwangerschaft festgestellt, es erfolgt eine
gynäkologische Untersuchung und die Erhebung einer ausführlichen
Krankenvorgeschichte. Aus dem Urin erfolgt die Testung auf eine mögliche
Chlamydieninfektion. Weiterhin werden Blutuntersuchungen durchgeführt
(Hämoglobin/Eisenwert, Blutgruppe, Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest,
Röteln-Titer, Lues-Suchtest sowie mit Einverständnis der Patientin ein
HIV-Test). Es erfolgt eine Beratung zu allen wichtigen Themen in der
Schwangerschaft und die Ausstellung eines Mutterpasses.
Weitere
Untersuchungen im Rahmen der Erstvorstellung, die nun auch bei allen
Folgeterminen durchgeführt werden, sind: Blutdruckmessung, Bestimmung
aktuelles Gewicht, Untersuchung des Mittelstrahlurins, Kontrolle des
Standes der Gebärmutter, sowie im weiteren Verlauf Kontrolle der
kindlichen Herztöne und der Kindslage sowie des Muttermundbefundes und
des Scheidensekretes.
Ein weiterer Antikörpersuchtest ist zwischen
der 24. bis 28. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Um diese Zeit wird
ebenfalls eine Blutzuckeruntersuchung durchgeführt.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird eine Testung auf Hepatitis B durchgeführt.
An Ultraschalluntersuchungen sind in der gesetzlichen Vorsorge 3 Termine vorgesehen:
1. Ultraschall zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche
2. Ultraschall zwischen der 19. und 22.Schwangerschaftswoche
3. Ultraschall zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche
Neben
den oben beschriebenen Untersuchungen gibt es eine Reihe medizinisch
sinnvoller Leistungen, mittels derer Sie Ihre Schwangerschaftsvorsorge
optimieren können, die aber nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen
Vorsorge enthalten sind. Informieren Sie sich hier IGeL Schwangerschaft