Krebsvorsorge

Ab dem vollendetem 20. Lebensjahr haben Frauen einmal jährlich Anspruch auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Folgende Untersuchungen sind Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Kassen:

- ab dem vollendetem 20. Lebensjahr:
  Blutdruckmessung, Zellabstrich vom Gebärmutterhals, Tastuntersuchung des inneren Genitales

- ab dem vollendetem 30. Lebensjahr:
  zusätzlich Tastuntersuchung der Brust, Untersuchung der Haut

-ab dem dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 3 Jahre Zellabstrich vom Gebärmutterhals und HPV-Test

-ab dem vollendetem 50.Lebensjahr:
  zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms sowie Durchführung eines Testes auf Blut im Stuhl

- ab dem vollendetem 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung
  alle zehn Jahre oder alle zwei Jahre ein Stuhltest

-ab dem vollendetem 50. bis 69. Lebensjahr:
  zusätzlich alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening).

Neben diesen wichtigen Untersuchungen gibt es noch eine Reihe individueller Gesundheitsleistungen (= IGEL), die medizinisch sinnvoll sind, jedoch nicht im Erstattungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind. Hier informieren wir Sie darüber: IGEL Frauenheilkunde