Ab dem vollendetem 20. Lebensjahr haben Frauen einmal jährlich Anspruch
auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Folgende Untersuchungen sind
Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Kassen:
- ab dem vollendetem 20. Lebensjahr:
Blutdruckmessung, Zellabstrich vom Gebärmutterhals, Tastuntersuchung des inneren Genitales
- ab dem vollendetem 30. Lebensjahr:
zusätzlich Tastuntersuchung der Brust, Untersuchung der Haut
-ab dem dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 3 Jahre Zellabstrich vom Gebärmutterhals und HPV-Test
-ab dem vollendetem 50.Lebensjahr:
zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms sowie Durchführung eines Testes auf Blut im Stuhl
- ab dem vollendetem 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung
alle zehn Jahre oder alle zwei Jahre ein Stuhltest
-ab dem vollendetem 50. bis 69. Lebensjahr:
zusätzlich alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening).
Neben
diesen wichtigen Untersuchungen gibt es noch eine Reihe individueller
Gesundheitsleistungen (= IGEL), die medizinisch sinnvoll sind, jedoch
nicht im Erstattungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten
sind. Hier informieren wir Sie darüber: IGEL Frauenheilkunde