 
                    Ab dem vollendetem 20. Lebensjahr haben Frauen einmal jährlich Anspruch 
auf eine Krebsvorsorgeuntersuchung. Folgende Untersuchungen sind 
Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Kassen:
                        
- ab dem vollendetem 20. Lebensjahr:
  Blutdruckmessung, Zellabstrich vom Gebärmutterhals, Tastuntersuchung des inneren Genitales
                        
- ab dem vollendetem 30. Lebensjahr: 
  zusätzlich Tastuntersuchung der Brust, Untersuchung der Haut
                        
-ab dem dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 3 Jahre Zellabstrich vom Gebärmutterhals und HPV-Test
                        
-ab dem vollendetem 50.Lebensjahr: 
  zusätzlich Tastuntersuchung des Enddarms sowie Durchführung eines Testes auf Blut im Stuhl
                        
- ab dem vollendetem 55. Lebensjahr: zusätzlich eine Darmspiegelung 
  alle zehn Jahre oder alle zwei Jahre ein Stuhltest
                        
-ab dem vollendetem 50. bis 69. Lebensjahr: 
  zusätzlich alle zwei Jahre eine Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie-Screening).
                        
Neben
 diesen wichtigen Untersuchungen gibt es noch eine Reihe individueller 
Gesundheitsleistungen (= IGEL), die medizinisch sinnvoll sind, jedoch 
nicht im Erstattungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten 
sind. Hier informieren wir Sie darüber: IGEL Frauenheilkunde